In der betriebswirtschaftlichen Grundlagenliteratur wird der Standortbegriff eigentlich nur als Ort der betrieblichen Leistungserstellung eines Unternehmens definiert. An einem solchen Unternehmensstandort können alle oder auch nur einzelne betriebliche Funktionsbereiche (z.B. Forschung & Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Verwaltung) vertreten sein (vgl. Schmalen 1993, S. 59). Je nach Kombination dieser Funktionsbereiche an einzelnen Orten können verschiedene Typen von Unternehmensstandorten, bzw. Betriebstypen unterschieden werden. Bezogen auf das Gesamtunternehmen ergibt sich aus der geographischen Verteilung der Ressourcen bzw. der Geschäftstätigkeiten auf einen (Prinzip der Standorteinheit) oder mehrere Unternehmensstandorte (Prinzip der Standortteilung) eine jeweils typische Standortstruktur (Schill 1990, S. 11f.). Diese Standortstruktur kann sich in Folge von Standortentscheidungen (Standortentscheidungen, Typen von) ändern.
Im weiteren Sinne wird der Standortbegriff in Literatur und Praxis jedoch nicht nur auf Unternehmensstandorte, sondern auf alle nur möglichen räumlichen Bezugsgrößen angewandt. Hammann unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen Einzelstandorten (Unternehmensstandorten im .o.g. Sinn) und Gesamt- oder konglomeraten Standorten, wie Städten, Kreisen oder Ländern (1995, S.1167f.). Bei konglomeraten Standorten handelt es sich also um anhand von i.d.R. normativ-administrativen Kritierien abgegrenzte Räume (Gebietskörperschaften) auf verschiedenen territorialen Aggregationsebenen (z.B. kommunale Ebene, staatliche Ebene). Jeder einzelne Unternehmensstandort kann wiederum einer bestimmten Kommune, einer Region oder einem Staat zugeordnet werden. Dies bedeutet im Rückschluß, daß ein Unternehmen bei seiner Standortwahl (Standortwahl, Phasen der) immer - sei es explizit oder implizit - Festlegungen auf jeder räumlichen Ebene trifft (vgl. Schätzl 1988, S. 28). Standorte auf allen Ebenen können unter Rückgriff auf dort vorherrschende Rahmenbedingungen oder Standortfaktoren näher beschrieben werden.
in jüngerer Zeit wird auch immer wieder diskutiert, inwiefern man Standorte als Marken begreifen und somit Wissen und Techniken der klassischen Marken- und Imagepolitik anwenden kann. Kurz zusammengefaßt lautet der heutige Stand zu dieser Fragestellung: Prinzipiell ja - eine Feinsteuerung der Markenpflege ist allerdings aufgrund der Vielzahl prägender Faktoren und Akteure nicht nur innerhalb gewisser Grenzen möglich. Zum Thema s.a. den Vortrag "Region als Marke" (Download) von Prof. Dr. I. Balderjahn (Uni Potsdam, ls-balderjahn.de).
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